Rückholkosten nach einem Unfall aus dem Ausland für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise.
Voraussetzung für einen Rücktransport in die Heimat (damit ist der ständige Wohnsitz des ÖSV-Karteninhabers gemeint)
ist neben der Transportfähigkeit des Versicherten, dass eine lebensbedrohende Störung des Gesundheitszustandes
besteht oder aufgrund der vor Ort gegebenen medizinischen Versorgung eine dem jeweils heimatlichen Standard
entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen zu
erwarten ist.
Der Transport muss über die UNIQA Österreich Versicherungen AG Notfallorganisation erfolgen, ansonsten werden
maximal 1.500,- Euro vergütet.
Kontaktdaten der Notfallorganisation:
Tyrol Air Ambulance