Rückholkosten nach einem Unfall aus dem Ausland für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise.

Voraussetzung für einen Rücktransport in die Heimat (damit ist der ständige Wohnsitz des ÖSV-Karteninhabers gemeint)

ist neben der Transportfähigkeit des Versicherten, dass eine lebensbedrohende Störung des Gesundheitszustandes

besteht oder aufgrund der vor Ort gegebenen medizinischen Versorgung eine dem jeweils heimatlichen Standard

entsprechende Behandlung nicht sichergestellt ist oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen zu

erwarten ist.

Der Transport muss über die UNIQA Österreich Versicherungen AG Notfallorganisation erfolgen, ansonsten werden

maximal 1.500,- Euro vergütet.

 

Kontaktdaten der Notfallorganisation:

 

Tyrol Air Ambulance

+43 (0) 59 59 1

notfall@oesv.at