Für dauernde Invalidität ab einem Gesamtinvaliditätsgrad von 20%.
Darunter wird keine Leistung erbacht. Bei einem Invaliditätsgrad von
100% erhöht sich die Leistung auf 200%.
Für dauernde Invalidität ab einem Gesamtinvaliditätsgrad von 20%.
Darunter wird keine Leistung erbacht. Bei einem Invaliditätsgrad von
100% erhöht sich die Leistung auf 200%.