Bergungskosten sind Kosten, die notwendig waren, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder

Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss; durch einen Unfall oder infolge Berg- oder

Wassernot den Tod erleidet und seine Bergung erfolgen muss. Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des

Suchens nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum, dem

Unfallort nächstgelegenen, Spital. Unabhängig von Berg- oder Wassernot sind nach einem versicherten Unfall auch

die Kosten eines/r Bergung-/Nottransportes mittels Rettungshubschrauber versichert.