Bergungskosten sind Kosten, die notwendig waren, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder
Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss; durch einen Unfall oder infolge Berg- oder
Wassernot den Tod erleidet und seine Bergung erfolgen muss. Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des
Suchens nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum, dem
Unfallort nächstgelegenen, Spital. Unabhängig von Berg- oder Wassernot sind nach einem versicherten Unfall auch
die Kosten eines/r Bergung-/Nottransportes mittels Rettungshubschrauber versichert.